
Die neue Rodentizidsachkunde-Verordnung: Wie sich die Schädlingsbekämpfung in der DACH-Region ab 2026 wandelt
Mit dem Jahreswechsel 2026 beginnt eine neue Ära in der Schädlingsbekämpfung. In Deutschland, Österreich und perspektivisch auch der Schweiz treten strengere gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Einsatz von Rodentiziden deutlich einschränken. Was früher als Standard galt – die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) – ist nun Geschichte. An ihre Stelle treten digitale Alternativen und ein neues Verständnis von Prävention, das Umwelt- und Tierschutz stärker in den Fokus rückt.
Deutschland: Das Ende der BUD
Auslöser für diesen Wandel ist die Entscheidung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die den präventiven Einsatz von Rodentiziden ab dem 1. Januar 2026 verbietet. Künftig dürfen Giftköder nur noch bei einem nachgewiesenen Befall eingesetzt werden – und das auch nur für maximal 35 Tage. Die Begründung ist eindeutig: Antikoagulanzien gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch. Ihr Einsatz birgt Risiken für Wildtiere, Haustiere und letztlich auch den Menschen. Deutschland setzt damit ein deutliches Zeichen für einen risikobewussteren Umgang mit Bioziden – mit Signalwirkung für die Nachbarländer.
Österreich: Sachkunde statt freier Zugang
In Österreich reagiert man ebenfalls. Mit der neuen Rodentizidsachkundeverordnung wird der Erwerb und Einsatz von Rodentiziden ab 2026 streng reguliert. Wer beruflich mit diesen Stoffen arbeitet – etwa Landwirte, Gemeindemitarbeiter oder Schädlingsbekämpfer – muss künftig eine Sachkunde-Schulung absolvieren und nachweisen. Selbst Onlinehändler dürfen nur noch an geschulte Personen verkaufen. Die Botschaft ist klar: Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet, muss wissen, was er tut. Auch hier stehen Umweltverträglichkeit und der Schutz nichtzielartiger Arten im Vordergrund.
Schweiz: Zwischen Standards und Selbstverpflichtung
Obwohl die Schweiz bisher keine vergleichbare Gesetzesänderung beschlossen hat, zeigen viele Unternehmen Eigeninitiative. Angesichts internationaler Zertifizierungen, grenzüberschreitender Kundenbeziehungen und wachsender Umweltstandards wird deutlich: Die Richtung ist vorgegeben. Schweizer Betriebe orientieren sich zunehmend an den Vorgaben der EU und ihrer Nachbarn – oft auch freiwillig und vorausschauend.
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Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie direkt auf der Website des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu der Rodentizidsachkundeverordnung
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